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Urteil: Meinl Bank muss Kaufpreis für MEL-Zertifikate zurückzahlen

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Anleger hatten Kaufverträge wegen Irrtums angefochten - Meinl Bank will gegen Urteile berufen - Hunderte weitere Fälle anhängig

Wien - Die Meinl Bank muss in vorerst drei Fällen privaten Anlegern den Kaufpreis (plus vier Prozent Zinsen) für MEL-Zertifikate zurückerstatten. Zu diesen Urteilen kamen das Handelsgericht Wien (in zwei Fällen) und das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien in erster Instanz. Die Bank könne sich nicht darauf verlassen, dass freie Berater irreführende Aussagen in den Werbeprospekten gegenüber Endkunden richtigstellen, heißt es zur Begründung. Die Meinl Bank will gegen die Urteile berufen.

Anleger-Anwalt Michael Poduschka vertritt nach eigenen Angaben rund 150 MEL-Anleger, insgesamt gehe es um mehrere Millionen Euro, sagte Poduschka heute, Montag, im Gespräch mit der APA. Weitere Verhandlungen werde es im Herbst geben. Viele der "MEL-Geschädigten" seien vorher reine Sparbuch-Sparer gewesen, die sich auf die Werbeprospekte für die Papiere der damaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium) verlassen hätten.

Die Gerichte hätten befunden, dass die Anleger die MEL-Zertifikate nicht gekauft hätten, wenn sie darüber aufgeklärt worden wären, dass auch ein Totalverlust ihres Geldes möglich sei. Interessant sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Gerichte kleingedruckte Hinweise auf dem Kapitalmarktprospekt, die der generellen Werbelinie für das Produkt durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen hätten, sagte Poduschka.

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