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Teleshop-Abzocke mit Jörg Haider-CD? Warnung vor Television Merchandising AG

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Teleshop-Anbieter der Jörg Haider "Memoriam Collection" (www.haider-singt.at).

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Vor Bestellungen bei der Teleshop-Firma Television Merchandising AG (TVM) aus Liechtenstein warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zunehmend beklagen Kunden der Gesellschaft, dass sie andere als die im Fernsehen präsentierten und per Telefon georderten Waren erhalten.

Damit nicht genug: Wer deswegen den Vertrag widerrufen und die überwiegend elektronischen Produkte zurückgeben will, der lernt die Firma aus dem Fürstentum erst richtig kennen: In allen der Verbraucherzentrale bekannten Fällen hat TVM sich geweigert, das bereits per Nachnahme gezahlte Geld zu erstatten. Vielmehr haben diese Kunden eine Gutschrift auf ihrem TVM-Konto erhalten. Aber auch dabei kam die Gesellschaft, die ihre Produkte über mehrere Privatsender offeriert, vom rechten Pfad ab: Statt zumindest den vollen Betrag gutzuschreiben, zog TVM bis zu 50 Euro ab – und das ohne jegliche Begründung.

Mit diesem Geschäftsgebaren “verhält sich die Television Merchandising AG eindeutig rechtswidrig”, sagt Juristin Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale. Denn wenn sich ausländische Unternehmen über deutsche Fernsehkanäle in deutscher Sprache an deutsche Verbraucher wendeten, gelte das deutsche Recht. Das bedeutet: Wer im TVM-Shop einkauft, schließt einen Fernabsatz-Vertrag mit einem gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberecht von 14 Tagen ab. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben – “und seriöse Firmen erstatten dann den Kaufpreis”, sagt Gromek.

Weil sich TVM um diese Kundenrechte offenbar keinen Deut schert, rät die Verbraucherschützerin, die Firma zu meiden. Wer bereits hereingefallen ist, dem bleibt, schaltet TVM weiter auf stur, nur der Weg zum Kadi. Trost dabei immerhin: Der Kunde kann in Deutschland, an dem für seinen eigenen Wohnsitz zuständigen Gericht, nach deutschem Recht klagen. So bestimmt es das so genannte Luganer Übereinkommen für Auseinandersetzungen aus Fernabsatzverträgen mit Firmen, die ihren Sitz in Norwegen, Island, Gibraltar, Liechtenstein und der Schweiz haben.

Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ123191972400345/link420041A.html

ICh sag nur ein Hoch auf das

HarryHirsch851 vor 3 Jahre 19 Wochen 3 Tagen 4 Stunden

ICh sag nur ein Hoch auf das Luganer übereinkommen, denn ohne solche Regelungen würde so manch einer ganz schön verkohlt werden.

dass sich eine derart

Prof.Snape vor 3 Jahre 19 Wochen 4 Tagen 8 Stunden

dass sich eine derart honorige person wie Walter Freiwald für sowas hergibt, wundert mich :-)

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