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Firmenpleite nach Betriebsübergang – Widerspruch kann verwirkt sein!

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Der Arbeitnehmer kann bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen (Frist= 1 Monat). Dies ist ein wichtiges Recht des Arbeitnehmers, da sich ganz schnell herausstellen kann, dass der neue Arbeitgeber wirtschaftlich schlechter darsteht als der alte.

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Eingetragen von raberni vor 2 Jahre 44 Wochen
Kategorie: Wirtschaft   Tags:

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