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Gericht: US-Netzbetreiber haften nicht für geheimes Abhören

http://www.heise.de

Die Verfassungsmäßigkeit des geheimen Abhörprogramms des US-Geheimdienstes NSA ist nach wie vor umstritten. Die beteiligten Netzbetreiber, die das Abhören ihrer Kunden ohne richterliche Genehmigung ermöglicht haben, sind durch ein rückwirkendes Gesetzes (FISA Paragraph 802a) vor Haftungsansprüchen geschützt.

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Eingetragen von Raphae1 vor 21 Wochen 4 Tagen
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