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EU: Eine Welt ohne Todesstrafe

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EU und Europarat fordern eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe. In einer gemeinsamen Erklärung verlangten sie in Brüssel und Straßburg weitere Anstrengungen, um auf ein weltweites Ende der Todesstrafe hinzuwirken. Sie widerspreche den Grundrechten, auf denen die EU und der Europarat aufgebaut seien, erklärten die schwedische EU-Präsidentschaft und das Europarats-Ministerkomitee.

Anlass ist der Welttag gegen die Todesstrafe, der in vielen Ländern am 10. Oktober begangen wird. In Italien und andern Ländern steht hingegen der 30. November im Vordergrund. Damit wird an ein besonderes Datum erinnert: Am 30. November 1786 wurde im habsburgischen Großherzogtum Toskana als erstem Staat durch Großherzog Pietro Leopoldo - den späteren Kaiser Leopold II. - die Todesstrafe abgeschafft. Damit kam er seinem Bruder Joseph II. und seinem ab 1781 erarbeiteten und 1787 in Kraft getretenen Josephinischen Strafgesetz knapp zuvor.

Eine europäische Erfolgsgeschichte. Trotz internationaler Bemühungen ist die Zahl der weltweit verhängten Todesstrafen weiterhin sehr hoch. Im Jahr 2008 wurden in 25 Ländern mindestens 2390 Personen hingerichtet. Angesichts dieser Zahlen gewinnen multilaterale Initiativen auf allen Ebenen um so mehr an Bedeutung. Die Bemühungen der EU um eine Welt ohne Todesstrafe gipfelten in der Verabschiedung der Resolutionen der UN-Generalversammlung über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe im Dezember 2007 und 2008. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der thematischen Prioritäten des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), das gegenwärtig weltweit über 30 Projekte unterstützt.

Für die EU stellt die Todesstrafe eine grausame und unmenschliche Art der Bestrafung unter Nichtachtung der menschlichen Würde und Integrität dar, die sie nicht akzeptieren kann. Bei ihren Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe wird die EU tatkräftig von Ländern in aller Welt unterstützt. Die EU fördert die öffentliche Diskussion, in dem sie die Öffentlichkeit in ihrer Ablehnung der Todesstrafe bestärkt und die noch an der Todesstrafe festhaltenden Länder nachdrücklich zur Abschaffung oder – in einem ersten Schritt – zumindest zu einem Moratorium auffordert. Die EU tritt auch innerhalb multilateraler Gremien wie den Vereinten Nationen für die Abschaffung der Todesstrafe ein; diese Bemühungen erreichten ihren Höhepunkt am 18. Dezember 2007 und 2008, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen zwei Resolutionen über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verabschiedete. Das politische Engagement der EU hat seinen Niederschlag in der umfangreichen Förderung konkreter Projekte gefunden.

Gegenwärtig haben insgesamt 139 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft; davon haben

* 94 Länder und Gebiete die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft;

* 10 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen mit Ausnahme bestimmter schwerer Verbrechen wie Kriegsverbrechen abgeschafft;

* 35 Länder die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft. In den Gesetzen dieser Länder ist diese Strafe zwar noch vorgesehen, wurde jedoch seit mindestens zehn Jahren nicht mehr vollstreckt. Daher werden sie als Länder angesehen, in denen sich eine Politik oder eine Praxis der Nicht-Vollstreckung der Todesstrafe durchgesetzt hat.

* Seit 2005 haben 12 Länder die Todesstrafe abgeschafft.

Obwohl die Todesstrafe weltweit zwar häufig verhängt wird, werden 93 % aller bekannt werdenden Exekutionen in lediglich fünf Ländern, nämlich in China, Iran, Saudi-Arabien, den USA und in Pakistan vollstreckt.

Belarus ist das letzte Land in Europa, das noch Hinrichtungen vollzieht. Es gibt keine zugänglichen Statistiken über die Anzahl der vollzogenen Hinrichtungen, aber Amnesty International schätzt, dass nicht weniger als 400 Menschen hingerichtet worden sein könnten, seit Belarus 1991 unabhängig geworden ist.

European Instrument for Democracy and Human Rights. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der thematischen Prioritäten für die Förderung im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Seit 1994 hat die Kommission über das EIDHR mehr als 15 Mio. EUR für über 30 Projekte in aller Welt bereitgestellt. Ziele der Projekte sind u. a. die Sensibilisierung, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit in Staaten, die weiterhin die Todesstrafe anwenden; die Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, die Durchführung von Studien über die Einhaltung internationaler Mindeststandards in nationalen Rechtssystemen, die eine Todesstrafe vorsehen; des Weiteren verschiedene Strategien zur Information und Förderung von Alternativen zur Todesstrafe und von Bemühungen, den zum Tode Verurteilen den Zugang zu angemessenem juristischen Beistand zu ermöglichen und nicht zuletzt die Fortbildung von Anwälten. Aufbauend auf diesen Errungenschaften vergibt das EIDHR derzeit – im Anschluss an die letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen im Rahmen der EU-Leitlinien zur Abschaffung der Todesstrafe – zusätzlich über 8 Mio. EUR an 16 Projekte, die die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel haben. Das EIDHR ist damit der weltweit größte Geber für derartige Projekte.

Die Europäische Initiative für Demokratie (European Instrument for Democracy and Human Rights - EIDHR) ist das Finanzinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung und Ergänzung der Menschenrechts- und Demokratisierungspolitik. Dieses Programm bietet die Grundlage zur Förderung von Projekten, die dem Ziel der Förderung der demokratischen Grundsätze und Menschenrechte in Drittländern dienen. Weitere Ziele sind die Verringerung der Armut, die Gleichstellung der Geschlechter sowie die nachhaltige Entwicklung im Kontext der Millennium-Entwicklungsziele.

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Eingetragen von VORarlbergWÄRTS vor 2 Jahre 33 Wochen
Kategorie: Welt   Tags:

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