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Urteil zu Twitter: Verlinken auf eigene Gefahr - Digital

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Twitter-Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main: Wer über den Kurznachrichtendienst Links zu Webseiten verbreitet, haftet für deren Inhalte. Befinden sich auf einem verlinkten Angebot rechtswidrige Inhalte, kann sich der Twitterer strafbar machen.

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Eingetragen von bowas vor 2 Jahre 5 Wochen
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