US-Verwertungsgesellschaft: Klingeltöne sind öffentliche Aufführung
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In einem Rechtsstreit mit dem Mobilfunknetzbetreiber AT&T argumentieren Anwälte der US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors, and Publishers), dass auf Handys abgespielte Klingeltöne eine öffentliche Aufführung und damit vergütungspflichtig seien. In dem Verfahren vor einem Bundesgericht in New York will ASCAP, die Komponisten, Texter und Musikverlage vertritt, AT&T zur Vergütung der Aufführungsrechte zwingen. AT&T widerspricht und hat eine Abweisung der Klage beantragt. Dabei berufen sich die Anwälte des Mobilfunkriesen unter anderem darauf, dass die Urheber bereits Abgaben für die Downloadrechte an den betreffenden Stücken erhalten.
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