Jugendschutz und politische Zensur - Wenn Pornographen die Jugend schützen
Wenn man dem Jugendschutzfilter JusProg Glauben schenkt, ist das politische Netz und auch Telepolis jugendgefährdend
Internetanbieter, deren Geschäftsmodell Inhalte sind, die vom Gesetz als jugendgefährdend angesehen werden, haben in Deutschland ein Problem. Sie müssen Vorkehrungen treffen, dass zu beanstandende Inhalte nicht von den lieben Kleinen aufgerufen werden können. Eine dieser Vorkehrungen sind sogenannte Filterprogramme, die von den Eltern installiert werden und den Zugriff auf indizierte Seiten sperren. Was aber, wenn diese indizierten Seiten gar keine fragwürdigen Inhalte enthalten, sondern politische Inhalte, die vielleicht nicht jedermanns Geschmack sind?
In der Schwarzen Liste des Filteranbieters [extern] JusProg e.V. finden sich massenhaft alternative Medien wie beispielsweise Telepolis oder die [extern] Nachdenkseiten, die offensichtlich nach Einschätzung der Hamburger Jugendschützer nicht für Jugendliche geeignet sind. Auch die Internetseiten der [extern] Grünen und der [extern] Piratenpartei sind nach Einschätzung von JusProg jugendgefährdend.
Dies alles wäre lediglich eine weitere Internetposse unter vielen, wenn nicht ausgerechnet JusProg als einziges Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen wäre (Von Tittmoning nach Tuntenhausen). Ein Filtersystem mit staatlicher Rückendeckung, das die Informationen einzelner Parteien unterdrückt, wäre allerdings ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, welches in §5 die Gleichbehandlung aller Parteien einfordert.
Pornographen als Jugendschützer?
Hinter JusProg stehen zwei der größten deutschen Internet-Erotikanbieter. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Mirko Drenger, seines Zeichens Geschäftsführer der Fundorado GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG und der ORION Versand GmbH & Co. KG. Fundorado bezeichnet sich selbst als "Branchenprimus" für Sex- und Erotikangebote im Internet. Wer sich schriftlich mit Fragen an JusProg e.V. wenden will, der muss dafür eine Brieffachadresse der Inter Content KG anschreiben. Inter Content ist einer der größten Anbieter von Pornographie im deutschsprachigen Teil des Internets. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter der Bauer Verlagsgruppe, einem der größten deutschen Medienunternehmen. Unterstützt wird JusProg e.V. auch vom Bundesverband Erotikhandel e.V. und Bild.de.
Dass Geschäftsinteressen der Content-Anbieter hinter dem angebotenen Jugendschutzfilter stehen, ist offensichtlich. Der Jugendmedienstaatsvertrag schreibt vor, dass "entwicklungsbeeinträchtigende Texte, Bilder und Filme", wie beispielsweise Filme mit FSK 16-Einstufung, entweder nur zwischen 22 und 6 Uhr gezeigt werden dürfen, oder es muss durch technische Mittel sichergestellt werden, dass Jugendlichen der Zugang erschwert wird. Härtere Inhalte dürfen sogar nur für geschlossene Nutzergruppen von Erwachsenen zugänglich sein. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro und im schlimmsten Falle sogar mit einem Verbot der weiteren Verbreitung belegt werden - für umsatzstarke Erotikportale ist dies ein nicht zu unterschätzendes Geschäftsrisiko. Um sich Rechtssicherheit zu verschaffen, ohne mit allzu restriktiven Zugangsbeschränkungen potentielle Kunden abzuschrecken, hat die Content-Branche nun mit JusProg ein "technisches Hilfsmittel" entwickelt, das den Zugriff auf justiziable Inhalte durch Jugendliche erschweren soll.
Als einziges Filtersystem nimmt JusProg nun an einem Modellversuch der staatlichen KJM teil. Sollte der Modellversuch erfolgreich sein, wäre JusProg der erste Filter, der die Anerkennung der staatlichen Jugendschützer bekommt. Es sei laut KJM allerdings "nicht absehbar", dass ausgerechnet JusProg die staatliche Legitimation zugesprochen bekommt. Bei anderen Filterprogrammen bemängelte die KJM bereits die Sperrung harmloser Seiten - was JusProg hier zu bieten hat, übersteigt hingegen alles bisher Dagewesene.
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Ich habe einmal unsere
kubel vor 3 Jahre 4 Tagen 22 Stunden 11 Minuten
Ich habe einmal unsere Parlamentsparteien verglichen:
spoe.at: gesperrt
oevp.at: ab 14
fpoe.at: ab 14
bzoe.at: gesperrt
gruene.at: nicht im Filter
Was hat denn die SPÖ und die BZÖ verbrochen, dass deren Webseiten gesperrt wurden?