Google Analytics: Hohes Rechtsrisiko für Websiten-Betreiber bei Nutzung von Google-Analytics
Google will Websitebetreibern angeblich helfen, mehr über ihre Nutzer zu erfahren. Deutsche Datenschützer aber fürchten diese Sammelwut und fordern unter androhung von bußgeldern Aufklärung.
Websiten-Betreiber haften. Deutsche Datenschützer wollen Einsatz verhindern. Deutsche Datenschützer in Bund und Ländern wollen die Betreiber von Internetseiten – notfalls auch mit Sanktionen – dazu bewegen, auf den Einsatz von Google Analytics zu verzichten. Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten setzt sich auch bei deren Kollegen in Berlin, Hamburg und der Bayerischen Aufsichtsbehörde in Ansbach die Überzeugung durch, dass der Einsatz von Google Analytics zumindest nach deutschem Recht unzulässig ist.
Google aus dem Schneider? Derzeit ist die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Services durch WebSeitenanbieter unzulässig. Google müsste dessen Konfiguration so ändern, dass die Betroffenen ihr Recht auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten wirksam wahrnehmen können. Für den rechtswidrigen Einsatz des Dienstes haften allerdings die Webseitenbetreiber. Unzulässig sei außerdem derzeit die Übermittlung der Nutzungsdaten an Server außerhalb der Europäischen Union.
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Google Analytics Services – Webtracking auf dem Prüfstand
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