profil blog» Rainer: Gericht ordnet Offenlegung aller Grasser-Konten an
Heute keine Meinung in diesem Blog, sondern Fakten:
Wie profil in Erfahrung bringen konnte, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Offenlegung sämtlicher Bankkonten des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser angeordnet. Die „Anordnung der Auskunftserteilung (Bankkonten und Bankgeschäfte)” richtet sich an alle Fachverbände der Kreditinstute und damit an alle österreichische Banken. „Bekannt zu geben” ist demnach, ob Grasser „im Zeitraum von Anfang 2001 bis laufend” eine „Geschäftsverbindung unterhält/unterhielt” oder eine „Geschäftsverbindung – etwa via eine Zeichungsberechtigung – kontrolliert(e)” oder eine „Vollmacht zur Verfügung über eine Geschäftsführung besitzt/besaß”. Die „Anordnung” ist mit 28. 7. 2010 datiert und wurde 29. 7. 2010 vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt.
Die Staatsanwaltschaft begründet diese Anordnung mit „dringendem” Tatverdacht bezüglich des „Verbrechens der Untreue” in Zusammenhang mit dem „Verkauf der Bundeswohngesellschaften”. Darüber hinaus äußert die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Grasser bei der „Änderung des Glückspielsgesetzes” einen finanziellen „Vorteil angenommen” hat und dadurch „das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte” begangen hat.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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