Zivilcourage ist rechtens: Deutscher Kirchenasyl-Pfarrer freigesprochen!
Der deutsche evangelische Pfarrer Berthold Keunecke ist vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Flüchtlingen freigesprochen worden. Das Landgericht Bielefeld hob am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Herford zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf. Der evangelische Geistliche hatte eine Kurdin, deren Asylgesuch abgelehnt worden war, und deren zwei Töchter einige Monate bei sich aufgenommen.
In der Berufungsverhandlung argumentierte Pfarrer Berthold Keunecke, er habe aus Gewissensgründen drei Menschen unterstützt und nicht deren illegalen Status. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an. Die Beihilfe und die Beratung, die der Pfarrer geleistet habe, seien nicht gesetzeswidrig, sagte der Richter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Trotzdem ein Grund zur Freude und auch für Österreich ein gutes Beispiel!
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