Zeit für Gerechtigkeit! Zeit für faire Verteilung. Die Kampagne
"Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch jene, die diese Krise mitverursacht haben, einen gerechten Beitrag zur Beseitigung der Folgen leisten." (Werner Faymann, Bundeskanzler und SPÖ-Vorsitzender)
Faire Verteilung
Bankenabgabe
Eine Bankenabgabe ist eine Frage der Gerechtigkeit!
Mit dem Geld der Steuerzahler wurde in den letzten Monaten der Finanzmarkt stabilisiert.
1. Jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Banken einen Beitrag zu den Krisenkosten leisten. Schließlich haben sie in den letzten Jahren an den Finanzmärkten auch sehr gut verdient.
2. Eine Bankenabgabe entlastet den wegen der Finanzkrise unter Druck stehenden Staatshaushalt. Sie stabilisiert langfristig das Gesamtsystem und begünstigt das für die Realwirtschaft relevante, volkswirtschaftlich wünschenswerte Bankgeschäft. Das Eigenkapital der Banken oder Spareinlagen ihrer Kunden, also Teile der Bankbilanz, könnten von der Steuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden.
3. Außerdem hat der gesamte Bankensektor vom Bankenpaket profitiert. Jetzt ist es nur gerecht, wenn auch der ganze Sektor einen Kostenbeitrag leistet.
Eckpunkte zur Bankenabgabe:
1. Die Steuerbelastung der heimischen Banken ist im internationalen Vergleich niedrig.
2. Die Sicherung der Finanzierungsbasis des Staates muss im Interesse aller Akteure liegen.
3. Laut Analyse der Österreichischen Nationalbank (OeNB) stabilisiert eine Bankenabgabe das Finanzsystem.
Finanztransaktionssteuer
Die Finanztransaktionen belaufen sich mittlerweile auf das 30-fache (!) des globalen Handelsvolumens.
Im Gegensatz zum globalen Handel sind mit dem Finanzhandel nur sehr wenige Arbeitsplätze direkt verbunden.
Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) würde bereits ein Steuersatz von nur 0,01 Prozent EU-weit rund 82 Mrd. Euro an zusätzlichem Steueraufkommen bedeuten. Das sind rund 65 Prozent des EU-Budgets. Außerdem sollen kurzfristige Spekulationen und Finanztransaktionen unattraktiver gemacht werden. Auf unsere Initiative fand im Dezember 2009 ein entsprechender Antrag erstmals Einzug in einen Beschluss des Europäischen Rates.
Eckpunkte zur Finanztransaktionssteuer:
1. Trifft vor allem professionelle Trader, Hochrisiko-Spekulanten, Hedgefonds, Großanleger und Investmentbanken.
2. Schont die Kaufkraft der breiten Bevölkerung.
3. Wichtiger Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit.
4. Dämmt die unerwünschten Auswirkungen von Spekulation ein.
5. Für langfristige Anleger sind die Kosten einer Finanztransaktionssteuer oder Börsenumsatzsteuer sehr gering.
6. Gerechter Beitrag der Finanzmärkte zum Steueraufkommen.
Eckpunkte zur Börsenumsatzsteuer:
1. Würde Umsätze an der Börse erfassen.
2. Hätte keine direkten Auswirkungen auf Finanzierungsvorgänge in Unternehmen.
3. Neun EU-Länder haben bereits eine Börsenumsatzsteuer.
4. Weder langfristige Anleger, noch die Finanzierung der Konzerne wären betroffen.
Änderungen bei der Absetzbarkeit von Managergehälter
Gerechtigkeit bedeutet für die SPÖ eine faire Verteilung der Einkommen. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen eine erfüllende Arbeit haben, die sie mit fairen Löhnen ausstattet, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Seit dem Jahr 2000 ist die Kluft zwischen den Durchschnittseinkommen der erwerbstätigen Bevölkerung und den Gehältern der Manager allerdings massiv auseinander gegangen. Während Manager in börsennotierten Unternehmen im Jahr 2000 das 20-fache ihrer Mitarbeiter verdienten, war es 2008 bereits fast das 50-fache. Für die breite Mehrheit der Bevölkerung sind die Gehaltsprivilegien bei den Managern nicht mehr nachvollziehbar. Undurchsichtige und kaum verständliche Bonisysteme, durch welche besonders viel ausgeschüttet wird, senken besonders dann das Verständnis für die Bezüge der Vorstände und Manager, wenn gleichzeitig Arbeitsplätze innerhalb dieser Unternehmen abgebaut werden. Die SPÖ tritt daher für eine faire, nachvollziehbare und transparente Entlohnung der Manager ein.
Eckpunkte zur Änderung bei der Absetzbarkeit von Managergehältern
1. Nachhaltiges Wirtschaften muss sich wieder lohnen: Managergehälter müssen zukünftig an den nachhaltigen Unternehmenserfolg gebunden werden.
2. Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern als Betriebsausgaben über 500.000 Euro.
3. Neuregelung der Verantwortung des Aufsichtsrats: Möglichkeit zur nachträglichen Reduktion der Managergehälter bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
4. Gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Managergehältern (derzeit nur freiwillig).
5. Gesetzliche Regelungen sollen klare Verhältnisse und Verbindlichkeit schaffen.
Besteuerungen von Stiftungen
Mit dem Privatstiftungsgesetz von 1993 wurde die Möglichkeit geschaffen, sowohl eigennützige, als auch gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Stiftungen zu errichten. Der absolut überwiegende Teil der Stiftungen in Österreich sind eigennütziger Natur.
Das heißt, sie dienen rein steuerschonenden Zwecken. Es wird geschätzt, dass es in Österreich über 3.000 Privatstiftungen mit einem geschätzten Vermögen von 60 Mrd. Euro gibt.
Eckpunkte zur Besteuerung von Stiftungen:
1. Stiftungen werden gegenüber Unternehmen steuerlich bevorzugt.
2. 200 Mio. Euro gingen der Republik in den Jahren 2006, 2007 und 2008 durch die Begünstigungen von Stiftungen verloren.
3. Diese Zwischensteuer beträgt 12,5 Prozent statt 25 Prozent wie bei der Kapitalertrags- und der Körperschaftsteuer. Andererseits sind Spekulationserträge aus dem Verkauf von Wertpapieren nach einem Jahr und aus Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei. Daher: Spekulationsfrist aufheben, Immobilienprivileg abschaffen, Zwischensteuersatz auf 25 Prozent anheben.
4. Die vorgeschlagenen Änderungen des Stiftungsrechts würden keine Auswirkungen auf Arbeitsplätze haben, sondern bestehende Diskriminierungen abschaffen und zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen.
5. Stiftungen sind zum Großteil immer ein Steuerumgehungsgeschäft.
6. Ausländisches Firmenvermögen wird durch Stiftungen zwar nach Österreich transferiert; allerdings ist dieses kein Realkapital, das Arbeitsplätze schafft.
Reform der Gruppenbesteuerung
Die Gruppenbesteuerung wurde unter Schwarz-Blau eingeführt und begünstigt ausschließlich Großkonzerne mit internationalen Tochtergesellschaften. 220 Millionen Euro hat das die Republik alleine im Jahr 2008 gekostet. Im Moment kann man davon ausgehen, dass die abgeschriebenen Verluste…
… – und damit der Steuerentfall für den Staat – noch weitaus höher sind.Warum sollen Unternehmen, die in Österreich Gewinne schreiben, aber in Thailand, China oder anderswo Verluste, diese dann restlos mit den Gewinnen gegenrechnen und deshalb keine Steuern abliefern?
Hier braucht es mehr Gerechtigkeit!
Eckpunkte zur Reform der Gruppenbesteuerung:
1. Man könnte die Gruppenbesteuerung so abändern, dass entweder der gesamte Konzerngewinn oder nur die Verluste von Töchtern und Niederlassungen innerhalb der EU konsolidiert werden dürfen.
2. Wenn man die Gruppenbesteuerung nur auf die EU beschränkt, dann reagieren die Betriebe nicht negativ darauf.
3. Wer behauptet, eine Reform würde den Standort schädigen oder Arbeitsplätze vernichten, betreibt Panikmache oder will liebgewonnene Steuerprivilegien verteidigen.
4. Die Körperschaftssteuer ist in Österreich mit 25 Prozent ohnehin niedrig.
5. Es wird Zeit, die Gruppenbesteuerung an europäische Standards anzupassen.
Vermögenszuwachssteuer
Vermögenszuwächse werden in Österreich derzeit nicht genügend besteuert.
Werden Veräußerungsgewinne von Aktien realisiert, sind diese nur innerhalb einer sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr einkommenssteuerpflichtig und unterliegen dem regulären Einkommenssteuertarif.
Kategorie: Österreich Tags:
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