Wiederbetätigung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sohn von Barbara Rosenkranz
Utl.: Verdacht der NS-Betätigung nach § 3g Verbotsgesetz. =
Wien (OTS) - Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe, dass die Staatsanwaltschaft Wien gegen Volker Rosenkranz, Sohn der FP-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen den § 3g Verbotsgesetz ermittelt.
Besonders heikel: Als Tatzeitpunkt wird in der NEWS vorliegenden Anzeige des Landespolizeikommandos Wien der 24. April 2010 genannt. Am 25. April 2010 hatte die Bundespräsidentschaftswahl stattgefunden, bei der Volker Rosenkranz Mutter für die FPÖ angetreten ist.
Laut NEWS vorliegenden Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Wien und der Wiener Polizei war Volker Rosenkranz in einen Zwischenfall vor dem Wiener Rathaus verwickelt, der um 1 Uhr 45 stattgefunden habe. Eine Gruppe von Schülern, die den "Ball der Wiener Schulen" verlassen habe, sei von Volker Rosenkranz angepöbelt worden. Dabei habe Rosenkranz unter anderem zwei Mal die Äußerung "Heil Hitler" getätigt und einen der Schüler gestoßen.
Rosenkranz habe zudem behauptet, der Sohn der Präsidentschaftskandidatin zu sein, was ihm jedoch nicht geglaubt wurde. Erst als die Schüler nach der Wahl Fotos der Präsidentschaftskandidatin mit ihren Kindern sah, wurde Volker Rosenkranz als Sohn von Barbara Rosenkranz identifiziert.
Der Schuldirektor hat daraufhin wegen der "Heil-Hitler"-Zitate die Polizei eingeschalten, sämtliche Zeugen haben Volker Rosenkranz auf einem in einer Tageszeitung veröffentlichtem Foto identifiziert.
Die Ermittlungen wurden danach am 29. April 2010 vom LVT Wien übernommen, die Zeugen einvernommen. Zuständiger Staatsanwalt ist Stefan Apostol, der diese Woche bereits die Anklage gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik führte.
NEWS konfrontierte Barbara Rosenkranz mit dem Sachverhalt. Sie sagt: "Ich weiß davon nix. Ich muss da erst mit meinem Sohn darüber reden."
Rückfragehinweis:
NEWS
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Eine große Überraschung ist
funhouse vor 1 Jahr 44 Wochen 6 Tagen 1 Stunde
Eine große Überraschung ist das aber nicht gerade