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Vulkanasche: Reiseveranstalter müssen zahlen

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Durch die Vulkanasche fallen noch immer Flüge aus, Urlaube werden kürzer. Reiseveranstalter müssen den Preis für bereits bezahlte, aber nicht konsumierte Urlaubstage refundieren. Die Konsumenten haben ein Anrecht auf Ersatz der entgangenen Urlaubstag.

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Eingetragen von Daniela. vor 1 Jahr 38 Wochen
Kategorie: Österreich   Tags:

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