Toter Haider gewinnt Prozess zu Sex-Leben - 100.000€ Strafe für "Haider ist Schwul"
Jörg Haider hat 14 Monate nach seinem Tod einen spektakulären Erfolg vor Gericht erzielt. Wie ÖSTERREICH berichtet, hat das Grazer Landesgericht in einer "Einstweiligen Verfügung" der deutschen "Bild"-Zeitung verboten, Haider weiterhin "homosexuell" zu nennen. Eine gleichlautende Entscheidung des Wiener Handelsgerichts wurde auch ÖSTERREICH zugestellt, das die Berichte von BILD zitiert hatte. Die "Einstweilige Verfügung" gegen die Berichterstattung der Medien hatte in Haiders Namen seine Witwe Claudia beantragt. Im Urteil des Grazer Landesgerichts gegen "Bild" heißt es laut ÖSTERREICH: "Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dr. Jörg Haiders wird den beklagten Parteien ab sofort bei sonstiger Exekution geboten, die Behauptung und/oder Verbreitung der Äußerung, Dr. Jörg Haider wäre homosexuell gewesen und/oder sei bisexuell gewesen und/oder hätte vor seinem Tod einen Geliebten gehabt in Hinkunft zu unterlassen."
Laut ÖSTERREICH droht jenen Medien, die Haider künftig noch als homosexuell bezeichnen, eine Exekutionsstrafe bis zu 100.000 Euro. Das Urteil des Grazer Landesgerichts wird für heftige Diskussionen sorgen, weil in der Urteilsbegründung Homosexualität als "ehrenrührig", "unehrenhaft" und "Verstoß gegen die guten Sitten" bewertet wird - und künftig das Privatleben eines Politikers auch nach seinem Tod nicht berichtet werden darf.
Für Claudia Haider kommt der Erfolg vor Gericht teuer: Weil das Handelsgericht in Wien zwar den Persönlichkeits-Schutz für den toten Jörg Haider, nicht aber für sie selbst anerkannte, muss die Witwe nun laut ÖSTERREICH Prozesskosten von über 10.000 Euro auslegen, die bis zur letzten Berufungsinstanz auf über 50.000 Euro anwachsen könnten.
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