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Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt hat ihre Aufklärungspflichten verletzt

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Laut einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Klagenfurt hat die AvW-Hausbank Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt, die gleichzeitig als Depotbank für etwa 10.000 AvW-Genussscheininhaber fungierte, gegenüber einem Anleger ihre Aufklärungspflichten verletzt, berichtet das "WirtschaftsBlatt" am Montag. Die RBB will in Berufung gehen, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Eingetragen von Raphae1 vor 1 Jahr 50 Wochen
Kategorie: Österreich   Tags:

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