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Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftrager- Schützt wie wen wann?

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Johanna Mikl-Leitner sehe die Bedenken, kann der aktuellen Berichterstattung entnommen werden, bezüglich der geplanten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei ausgeräumt .. Als Ausräumen der Bedenken muß dabei wohl das Hervorheben der notwendigen Zustimmung durch den Rechtsschutzbeauftragten gemeint sein …

Es gibt den Rechtsschutzbeauftragten im fortgeschrittenen Pensionsalter, der Vorstandsmitglied, was noch kennzeichnender ist, zusätzlich in mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen ist, oder umgekehrt, er macht den Rechtsschutzbeauftragten zusätzlich zu seinen anderen … Und es gibt zwei Stellvertreterinnen. Dann gibt es noch eine Referentin und eine Sekretärin. Somit insgesamt 5 Personen, für das gesamte Staatsgebiet gibt es fünf Personen, für den Schutz der Rechte von allen Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes, für den Rechtsschutz von etwa acht Millionen Menschen gibt es fünf Personen, wobei angenommen werden darf, daß der Dienststellenplan wenigstens für die Referentin und die Sekreträrin Vollzeitbeschäftigung vorsieht …

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