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IP-Adresse ist untauglich für Vorratsdatenspeicherung

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Muß nach diesem Urteil, das in den Vereinigten Staaten von Amerika gefällt wurde, gesagt werden, denn es kommt hierbei nicht auf die unterschiedlichen Rechtssysteme von der Europäischen Union und den USA an, sondern darauf, daß die technischen Gegebenheiten, Voraussetzungen, Bedingungen und Handhabungen in Österreich nicht anders sind als in den USA …

Das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verkoppelt, wie in der Montage gelesen werden kann, IP-Adresse mit einem konkreten Teilnehmer (mit einer konkreten Teilnehmerin), und hinkt somit der Realität hinterher …

Noch ein Grund also, die Vorratsdatenspeicherung wieder und sofort abzuschaffen. 7.904 haben bis zum heutigen Tag sich bereits daran beteiligt, eine Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen, und es ist weiterhin möglich, sich daran zu beteiligen. Detaillierte Informationen und Formular zur Beteiligung sind abrufbar unter Verfassungsklage.At …

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