EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen skandalös xenophobe österreichische Verwaltung ein
2006 hatte die Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es polnischen, slowenischen, slowakischen, tschechischen, ungarischen, lettischen, litauischen und estnischen Staatsangehörigen bei einer gewünschten Unternehmensgründung in Österreich ein unverhältnismäßig langes Verfahren vorschrieb, in dessen Verlauf jeder Unternehmenseigentümer nachweisen musste, dass er/ sie tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensleitung ausübte. Aufgrund dieser Rechtsvorschriften wurde einer Gesellschaft, deren vier Eigentümer gleich hohe Anteile hielten, die Registrierung verweigert, weil die österreichischen Behörden der Auffassung waren, dass keiner dieser Eigentümer einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausübte.
In seinem Urteil vom 22. Dezember 2008 (Rechtssache C-161/07) vertrat der Gerichtshof den Standpunkt, dass Österreich seinen Verpflichtungen aus Artikel 43 EG-Vertrag nicht nachgekommen ist. Auf ein Schreiben der Kommission hin, in dem sie Österreich um Angaben zu den zur Durchführung des EuGH-Urteils ergriffenen Maßnahmen bat, teilte die österreichische Regierung mit, dass ein EU-konformer Gesetzentwurf ausgearbeitet worden sei und im nationalen Parlament erörtert werde. Die Kommission kann nur feststellen, dass ein nicht verabschiedeter Gesetzestext nicht als eine geeignete Maßnahme angesehen werden kann, um dem EuGH-Urteil gegen Österreich vom Dezember 2008 nachzukommen. Auch hat die österreichische Regierung keinen genauen Zeitplan für die Annahme dieses Textes vorgelegt. Folglich hat die Kommission beschlossen, Österreich ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 228 EG-Vertrag zukommen zu lassen.
Der Sachverhalt ist aus österreichischer Sicht recht eindeutig: Österreich kommt aus einer fremdenfeindlichen Haltung dem EU-Vertrag nicht nach und will die Bürger und Unternehmen aus den neuen Mitgliedsstaaten aus eben diesem einen Grunde behindern. Nicht nur (vertrags)treulos, sondern ein regelrechter Skandal.
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