Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld – 12 Monate, 15 Monate, 20 Monate, 30 Monate, 36 Monate
Das Kinderbetreuungsgeld neu gibt es nun in fünf Varianten, dazu steht für einkommensschwache Familien eine Beihilfe zur Verfügung. Stolz ist Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vor allem auf die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld – ein Meilenstein in der Frauenpolitik ist geschafft.
Für die einkommensabhängige Variante hat sich die SPÖ seit 1998 eingesetzt. "Nach intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, den Lebensrealitäten der Familien entgegenzukommen und Alleinerziehende zu stärken", zeigte sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek erfreut.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist ein gutes Angebot an jene Frauen und Männer, die rasch wieder in den Beruf einsteigen wollen und unterstützt einkommensschwache Familien. Die Beihilfe zum Kindergeld (180 Euro/Monat) wird in Zukunft nicht mehr zurückzuzahlen sein - damit schaffe die SPÖ-geführte Regierung Sicherheit für einkommensschwache Eltern und Alleinerziehende.
"Ich freue mich sehr, dass es das Kindergeld für Alleinerziehende, die es besonders schwer haben, jetzt in allen Varianten zwei Monate länger gibt", so Heinisch-Hosek. Mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld könne man den Familien nunmehr eine neue Variante anbieten.
Mit der neuen Variante zähle das Argument, der Vater könne aus finanziellen Gründen nicht in Karenz gehen, nicht mehr, gab Heinisch-Hosek ihrer Hoffnung Ausdruck, dass mehr Väter in Karenz gehen werden.
Ziel ist es, dass jeder 5. Vater in Karenz geht.
Auch für armutsgefährdete Alleinerziehende wurden wesentliche Verbesserungen erzielt. Denn gerade den alleinerziehenden Mütter und Väter gebührt unser größtmöglicher Respekt und sie haben die bestmögliche Unterstützung verdient.
Alleinerziehende, die mit weniger als 1.200 Euro monatlich auskommen müssen und einen Antrag auf Unterhalt bei Gericht gestellt haben, können jetzt 2 Monate länger Kindergeld beziehen - egal welche Variante Kindergeld sie wählen.
Einkommensschwache Familien und Alleinerziehende können auch in Zukunft eine Beihilfe zum Kindergeld beziehen. Um die Beihilfe beziehen zu können, wird strenger kontrolliert. Aber sie muss im Nachhinein nicht mehr zurückgezahlt werden.
Als Nächstes müssen wir es nun schaffen, die Kinderbetreuungsplätze für die Kleinsten zur Verfügung zu stellen. Denn viele Eltern stellen schon heute zu Recht die Frage, wie ihr Kind nach 14 Monaten betreut werden soll. Diese Lücke müssen wir jetzt schließen. Denn sobald das einkommensabhängige Kindergeld in Kraft ist, brauchen wir deutlich mehr Plätze für die Jüngsten. Und es ist heute schon klar, dass der Druck der Eltern enorm steigen wird.
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