Telepolis pnews: Recht auf eigenes Bild auch für Demonstrationen
Videoüberwachung von Demonstrationen nur bei erheblicher Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Filmende Polizisten auf Demonstranten gehörten in den letzten Jahren schon fast zur bundesrepublikanischen Normalität. Im Zeitalter des Videoaktivismus sind auch Sprüche wie "Kameramann Arschloch" leiser geworden, die Anfang der 90er Jahre noch häufiger zu hören waren. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil dem Filmen von Demonstrationen Grenzen gesetzt. Es hat die Videoüberwachung einer bundesweiten Anti-AKW-Demonstration im September 2009 in Berlin für rechtswidrig erklärt, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gäbe. Ein Teilnehmer hatte gegen das Filmen geklagt.
Es schränke das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung ein, so die Berliner Richter. "Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung (…) behördlich registriert wird, und ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten", urteilten die Richter.
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