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Richter regt Einstellung im Verfahren um zweiten toten Zwilling an

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Gutachter schließt Bewusstseinsstörung bei Angeklagter nicht aus
Die Mutter der toten Zwillinge von Biesenthal muss sich möglicherweise nur wegen einer der beiden angeklagten Kindstötungen juristisch verantworten. Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) regte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs am Montag an, das Verfahren im Fall der Tötung des zweiten Zwillingskindes vorläufig einzustellen.

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