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Kinderschänder-Priester-in-München:-Die-folgenschweren-Fehler-von-Ratzinger- - News Stadtmagazin München 24

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Ein pädophiler Priester aus Essen ist 1980 in München aufgenommen worden. Er sollte hier eine Therapie machen. Der damalige Erzbischof von München und Freising, Joseph Ratzinger, hatte die Entscheidung mitgetragen, den Priester nach München zu holen, weil er wegen seiner Verfehlungen in Essen untragbar geworden war. Ratzingers Stellvertreter, der ehemalige Generalvikar Gerhard Gruber, hat den Kinderschänder allerdings in der Seelsorge in einer Münchner Pfarrei geschickt, wo er weiterhin Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hatte. Ratzinger, der jetzige Papst Benedikt XVI. will nach Auskunft des Erzbistum München davon nicht gewusst haben.

Zwei entscheidende Fehler sind Ratzinger unterlaufen, die sich später noch als verhängnisvoll herausstellen sollten. Denn der Priester verging sich wieder an einem Kind. Der erste Fehler war, den Priester damals in München aufzunehmen, ohne Vorkehrungen zu treffen, dass der Geistliche von Kindern ferngehalten wird. Der zweite Fehler war, dass die Führungskraft Ratzinger meinte, sich auf seinen Stellvertreter bedingungslos verlassen zu können.

Doch auch auf Ratzingers Nachfolger, Kardinal Wetter, wirft der Vorgang kein gutes Licht. In dessen Amtszeit war der Priester von 1982 bis Anfang 1985 war zur Seelsorgemithilfe in Grafing tätig. Dort wurde er wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen zwar im Januar 1985 vom Dienst entpflichtet. Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben.

Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde H. als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Anschließend war er bis September 2008 in Garching/Alz in einer Gemeinde tätig, zunächst als Kurat, später als Pfarradministrator. "Für den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausführungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend.", so erklärt das Erzbistum heute.

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Eingetragen von xela vor 1 Jahr 48 Wochen
Kategorie: Chronik   Tags:

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