Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einige Autofahrer im Besitz eines deutschen Führerscheines, haben sich einen Führerschein in einem EU-Ausland beschafft um etwaige Fahrsperren oder gar Führerscheinenzug zu umgehen.
Wer in Deutschland mit dem EU-Führerschein unterwegs ist und zu diesen oben genannten Gruppen gehört, macht sich strafbar wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das gilt gemäß einem Beschluss des Oberlandesgericht Münchens sogar für den Fall, wenn der Autofahrer nach Ablauf der Sperrfrist mit der Auslandsfahrerlaubnis unterwegs ist. Daher hat der 4. Strafsenat seine Rechtsprechung geändert und an ein Urteil des EuGH zum sog. Führerscheintourismus (Az.: Rs. C-225/07) angepasst. Siehe auch (Beschluss v. 23.03.2009, Az. 4 ST RR 150/08)
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